Öffentliches WLAN für MainzM-Hotspot in der Innenstadt

Die Zukunftsfähigkeit einer Stadt hängt nicht zuletzt aufgrund des immer weiter voranschreitenden Prozesses der Digitalisierung auch vom Zugang zum Internet ab. Aus diesem Grund hat die Mainzer Stadtwerke AG innerhalb der Mainzer Innenstadt eigene WLAN-Hotspots, sogenannte M-Hotspots angebracht. Diese versorgen die Besucherinnen und Besucher an wichtigen Plätzen und Straßen im Mainzer Stadtgebiet mit kostenfreiem Highspeed-Internet. Durch das kostenlose WLAN („Wireless Local Area Network“ - ein drahtloses lokales Netzwerk) können Menschen mit mobilen Geräten wie Smartphones, Tablets oder Notebooks in der Innenstadt in das Internet einsteigen.

 

„Digitalisierung ist ein zentrales Handlungsfeld von Politik und Verwaltung im Sinne der Daseinsvorsorge“, betont Michael Ebling, Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz.

Die Bedeutung unterstreicht Daniel Gahr, Vorstandsvorsitzender der Mainzer Stadtwerke AG: „Wir möchten mit dem WLAN-Angebot in Mainz zur Attraktivierung der Innenstadt beitragen. Durch den Ausbau des eigenen Glasfasernetzes können wir in der Innenstadt optimale Bandbreite liefern.“

M-Hotspots: Vorteile für Gebiete mit verdichtetem Wohnraum

WLAN-Hotspots können zudem perspektivisch große Vorteile für Gebiete mit verdichtetem Wohnraum mit sich bringen: Beispielsweise können Gewerbetreibende in der City über diese mit Kunden in den Dialog treten.

Zu den Potentialen äußert sich der technische Vorstand der Mainzer Stadtwerke AG, Dr. Tobias Brosze: „Wir müssen Perspektiven und Visionen entwickeln, mit welchen digitalen und lokalen Diensten in Bereichen der Mobilität, der Lokalnachrichten, der Energieversorgung oder des Einkaufens Chancen für Kunden und Anbieter liegen. Dabei liegt unsere große Chance in der lokalen Vernetzung als Antwort auf und in Ergänzung zu global agierenden Technologiekonzernen.“

Stadtplan M-Hotspots

Standortübersicht der M-Hotspots WLAN in Mainz

Insgesamt sorgen ca. 70 Zugangspunkte, so genannte Accesspoints, an zahlreichen Standorten in der Mainzer Innenstadt für kostenfreies Highspeed-Internet. Hier ist der M-Hotspot mit kostenlosem WLAN in Mainz verfügbar:

  • am Hauptbahnhof
  • am Schillerplatz und der angrenzenden Ludwigsstraße
  • am Bereich rund um den Theaterplatz, Höfchen und den Domplatz
  • am Liebfrauenplatz und der Fischtorstraße
  • an der Römerpassage und der Stadthausstraße

Mainzer Stadtwerke: FAQHäufige Fragen und passende Antworten zum M-Hotspot

  • Wie erhalte ich Zugang zu den M-Hotspots? 

    Der Zugang zu den M-Hotspots ist kinderleicht: Schalten Sie bei Ihrem Endgerät das WLAN ein und wählen unter den angezeigten Netzwerken den „M-Hotspot“ aus. Nun werden Sie automatisch weitergeleitet und können nach der Bestätigung unser AGBs kostenlos auf blitzschnelles Internet zugreifen.
  • Was sind die Voraussetzungen für die Nutzung des kostenfreien WLAN-Angebots? 

    Voraussetzung für die Nutzung des kostenlosen WLANs in Mainz, den M-Hotspots, ist ein betriebsbereites Endgerät (z. B. Laptop, Smartphone, E-Book etc. mit einer WLAN-fähigen Schnittstelle nach IEEE 802.11n).

    Weiterhin müssen ein geeignetes Betriebssystem, ein Web-Browser, die aktuelle Treiber-Software der WLAN-Hardware und ein entsprechendes IP-Netzwerkprotokoll installiert sein.

  • Wie lange bleibe ich im M-Hotspot eingeloggt?

    Der Internetzugang über M-Hotspots wird nach einer Stunde automatisch getrennt (Session Time-out). Danach können Sie sich jederzeit über eine Neuanmeldung für eine weitere Stunde mit dem M-Hotspot verbinden.

  • Was passiert mit meiner WLAN Verbindung wenn ich mich in der Stadt bewege?

    Die kostenlose WLAN-Verbindung zum M-Hotspot wird automatisch getrennt, sobald Sie das Abdeckungsgebiet des eingewählten Zugangspunktes verlassen. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit wieder anmelden, sobald Sie sich wieder in einem abgedeckten Gebiet befinden.
  • Ist die Nutzung des M-Hotspots mit Kosten verbunden?

    Die Nutzung des M-Hotspots ist kostenlos. 
  • Welche Daten werden protokolliert?

    Bei Nutzung von M-Hotspots erfolgt eine Protokollierung mit folgenden Datenkategorien:

    • aufgerufene Webseite

    • Zeitdaten (Datum, Uhrzeit)

    • Quell-IP

  • Warum werden die Daten protokolliert? 

    Die Protokollierung erfolgt ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs der DV-Systeme einschließlich Missbrauchskontrolle. Die Überwachung erfolgt stichprobenartig oder anlassbezogen. Die Speicherfrist beträgt regelmäßig einen Monat. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern MSW hierzu gesetzlich verpflichtet ist (z. B. nach der Strafprozessordnung) oder zur Durchsetzung etwaiger rechtlicher Ansprüche an beteiligte Staatsanwälte, Gerichte bzw. Prozessbeteiligte.

M-Hotspots: AGB

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen  

    Nutzungsbedingungen für die kostenfreie Nutzung des offenen WLAN: "M-Hotspot" in Mainz

     

    1. Gegenstand der Nutzung

    1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme von M-Hotspots (W-LAN basiertes Internetanschluss) der Mainzer Stadtwerke AG (im Folgenden „MSW“ genannt), Rheinallee 41, 55118 Mainz, Amtsgericht Mainz HRB 651, in Mainz.

    1.2 Die MSW stellt den Besuchern (im Folgenden „Nutzer“ genannt) M-Hotspots kostenfrei zur Verfügung.

    1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die MSW solchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

     

    2. Leistungen der MSW

    2.1 Der Nutzer erhält durch die MSW im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten Zugang zum Internet der Mainzer Breitband GmbH. Mit Hilfe der WLAN- Technologie erfolgt eine kabellose Datenübertragung zwischen dem M-Hotspot und dem WLAN-fähigen Endgerät des Nutzers. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters und von der Anzahl der Nutzer abhängig. Voraussetzung für die Nutzung von M-Hotspots ist ein betriebsbereites Endgerät (z. B. Laptop, Smartphone, E-Book etc. mit einer WLAN-fähigen Schnittstelle nach IEEE 802.11n).

    Weiterhin müssen ein geeignetes Betriebssystem, ein Web-Browser, die aktuelle Treiber-Software der WLAN-Hardware und ein entsprechendes IP-Netzwerkprotokoll installiert sein.

    2.2 Eine Zusicherung über eine Mindestbandbreite erfolgt nicht. Der vom WLAN genutzte Frequenzbereich ist lizenzfrei und wird auch für andere Zwecke genutzt.

    Es wird keine Gewähr für die Störungsfreiheit oder eine Mindestqualität des Funkverkehrs übernommen.

    Der Nutzer kann wegen der technischen Störanfälligkeit von WLAN keinen Anspruch auf Zugang zum Internet geltend machen.

    2.3 Der Internetzugang über M-Hotspots wird nach einer Stunde automatisch getrennt (Session Time-out). Danach können Sie sich jederzeit über eine Neuanmeldung für eine weitere Stunde mit dem M-Hotspot verbinden.

    2.4 Ein Anspruch auf Nutzung von M-Hotspots besteht nicht.

     

    3. Sicherheit

    3.1 Die kabellose Datenübertragung zwischen dem M-Hotspot und dem WLAN-fähigen Endgerät des Nutzers erfolgt unverschlüsselt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugt Zugriff auf die mittels WLAN zu übertragenden Daten verschaffen. Für sensible Daten sollte eine entsprechende Sicherheitssoftware verwendet werden. Die Nutzung von sicheren Webseiten (https://-Seiten) ist empfehlenswert, da diese eine Verschlüsselung verwenden. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden, die auf eine Nutzung von M-Hotspots zurückzuführen sind, insbesondere für Schäden an der Hard- oder Software des Nutzers sowie für Schäden wegen des Verlustes von Daten ist der Nutzer selbst verantwortlich.

     

    4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

    Der Nutzer hat insbesondere folgende Pflichten:

    4.1.1 Die Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden. Insbesondere ist der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu unterlassen;

    – dürfen M-Hotspots nicht für Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten oder zum unbefugten Eindringen in Datennetze genutzt werden;

    – dürfen keine ausführbaren Routinen (z. B. Spyware, Dialer usw.) automatisch, unautorisiert und versteckt auf Rechner anderer Nutzer übertragen werden;

    – sind Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheber- und Markenrechte, zu achten; und

    – dürfen M-Hotspots ebenso wie andere Netze nicht gestört, verändert oder beschädigt werden.

    4.1.2 Es dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten verbreitet werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößßig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der Landeshauptstadt Mainz, der MSW oder ihrer Partner schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

    4.1.3 Es obliegt dem Nutzer, eine spezielle Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist.

    4.2 Der Nutzer stellt die MSW und ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von M-Hotspots und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von M-Hotspots verbunden sind.

    Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der MSW.

    4.3 Verletzt der Nutzer ihm obliegende Pflichten erheblich und nachhaltig, so ist die MSW berechtigt, dem Nutzer den Zugang zu den M-Hotspots umgehend zu sperren.

    4.4 MSW behält sich vor, Nutzungseinschränkungen durch Webfilter einzurichten, die den Besuch bestimmter möglicherweise rechtswidriger, strafrechtlich relevanter Internetseiten blockieren und die Gefahren durch aus dem Internet stammende Malware sowie Viren verhindern. Der Versuch, die technischen Filtersperren zu umgehen, kann zum Entzug der Nutzungserlaubnis führen.

     

    5. Inhalteverantwortung

    5.1 Der Nutzer ist für die Inhalte, welche er über M-Hotspots abruft, über M-Hotspots einstellt oder die er in irgendeiner Weise über M-Hotspots verbreitet, gegenüber der MSW und Dritten selbst verantwortlich.

    5.2 Die MSW stellt über M-Hotspots lediglich einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die MSW. Insbesondere überprüft die MSW nicht, ob eine schadenverursachende Software (z. B. Viren) enthalten ist. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind alle Inhalte, die der Nutzer über M-Hotspots nutzt, fremde Inhalte im Sinne des § 8 Telemediengesetz.

     

    6. Protokollierung und Auswertung

    6.1 Bei Nutzung von M-Hotspots erfolgt eine Protokollierung mit folgenden Datenkategorien:

        • • aufgerufene Webseite

        • • Zeitdaten (Datum, Uhrzeit)

        • • Quell-IP

    6.2 Die Protokollierung erfolgt ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs der DV-Systeme einschließlich Missbrauchskontrolle. Die Überwachung erfolgt stichprobenartig oder anlassbezogen. Die Speicherfrist beträgt regelmäßig einen Monat. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern MSW hierzu gesetzlich verpflichtet ist (z. B. nach der Strafprozessordnung) oder zur Durchsetzung etwaiger rechtlicher Ansprüche an beteiligte Staatsanwälte, Gerichte bzw. Prozessbeteiligte.

     

    7. Sonstige Bedingungen

    7.1 Die Haftung der MSW für etwaige Vermögensschäden der Nutzer richtet sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.

    7.2 Für sonstige Schäden der Nutzer haftet die MSW nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder wenn es sich um Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder um Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten handelt. Dabei ist der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    7.3 Es gilt deutsches Recht.

     

    8. Datenschutz

    Im Verlauf des Anmeldeprozesses werden keine persönlichen Daten erhoben. Während der Nutzung wird lediglich eine nicht personifizierte MAC Adresse aus Technischen Gründen erfasst.

    Download

    AGBs zur kostenlosen Nutzung des kostenlosen WLANs - M-Hotspot