Förderprogramm Photovoltaik – für Dach und BalkonJetzt Zuschuss beantragen
Um bis spätestens 2050, idealerweise bis 2035 klimaneutral zu werden, wird nun der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stadtgebiet Mainz und der Region gefördert.
Über die gemeinsame Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz (Mainzer Stiftung) haben die Landeshauptstadt Mainz und die Unternehmensgruppe Mainzer Stadtwerke AG deshalb ein umfangreiches Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung bei der Anschaffung von PV-Anlagen auf Dächern und von Balkonkraftwerken entwickelt.
Die Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses mit einer Dach-PV-Anlage oder einer Wohnung mit einer Balkon-PV-Anlage haben den Vorteil, dass der über die Anlage erzeugte Strom teilweise als Eigenverbrauch selbst verbraucht wird und sich damit der Bezug vom Strom-Lieferanten reduziert. Anlagenbetreiberinnen und -betreiber erzielen zum einen also eine Einsparung durch den Eigenverbrauch des PV-Stroms. Außerdem können sie als Anlagenbetreiber für in das Verteilnetz eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung von derzeit 8,2 Cent je Kilowattstunde (Stand März 2023) gemäß Erneuerbarem Energiegesetz (EEG) vom Netzbetreiber erhalten.
Das wird gefördert:
Gefördert wird die Neuerrichtung von Aufdach-Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Nennleistung von 30 kWp (Kilowattpeak) und Balkon-Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Nennleitung von 800 Wattpeak im gesamten Mainzer Stadtgebiet Mainz und in den AKK-Gemeinden (Amöneburg, Kastel, Kostheim).
Für die Aufdach-Photovoltaikanlagen gibt es einen Zuschuss von jeweils 200 Euro pro kWp, maximal 6000 Euro pro Anlage. Balkon-Photovoltaikanlagen (bis 800 Wattpeak) werden pauschal mit 400 Euro gefördert, maximal aber mit der Hälfte der Kosten. Solche Balkon-Anlagen kosten aktuell meist zwischen 800 und 1000 Euro.
Die förderfähigen Anlagenkomponenten müssen fachgerecht montiert und angeschlossen werden sowie den einschlägigen nationalen und internationalen Normen (zum Beispiel CE-Richtlinie) und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen.