Kategorien: Stadtwerke AG
25.11.2025

Unterlagen übergeben

Im Zusammenhang mit dem Verkauf des sich im Mainzer Zollhafen befindlichen Bootshafens Marina im Jahr 2021 hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der Vorteilsnahme bzw. der Vorteilsgewährung eingeleitet. Aktive Vorstände oder aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mainzer Stadtwerke AG werden dabei nicht beschuldigt. 
Gleichwohl hatte der Vorstand der Mainzer Stadtwerke AG den Behörden bereits bei Bekanntwerden von Vorermittlungen vor einigen Wochen zugesichert, konstruktiv an der Klärung des Sachverhalts mitzuwirken und entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies ist heute geschehen.