Medizinische Masken in Bussen und Bahnen Mainzer Mobilität setzt Vorgaben des Bundes und der Länder um
Darüber hinaus werden die Fahrausweisprüfer der Mainzer Mobilität künftig kontrollieren, ob sich Fahrgäste in den Bussen und Straßenbahnen an die geltenden Verordnungen zum Tragen von Masken im ÖPNV halten. Möglich macht dies eine seit Jahresbeginn geltende Änderung in den Beförderungsrichtlinien des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Gemäß dieser kann das Kontrollpersonal eine Vertragsstrafe von 50 Euro erheben, wenn ein Fahrgast ohne oder ohne geeignete Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist. Bisher oblag die Kontrolle der Maskenpflicht einzig den städtischen Ordnungsbehörden, die Verstöße als Ordnungswidrigkeit sanktionieren konnten. Die Möglichkeit der Erhebung einer Vertragsstrafe durch das Verkehrsunternehmen kommt nun ergänzend hinzu.
Da die normalen OP-Masken, aber auch FFP2-Masken und andere medizinische Masken, mittlerweile ohnehin weit verbreitet und öffentlich ausreichend verfügbar sind, rechnet die Mainzer Mobilität nicht mit großen Problemen bei dieser Umstellung. Die Erfahrungen aus den letzten Monaten zeigen ohnehin, dass die Mainzerinnen und Mainzer die geltenden Bestimmungen im ÖPNV außerordentlich gut, gewissenhaft und vorbildlich einhalten. Nur sehr vereinzelt wurden in den letzten Monaten Verstöße gegen die Maskenpflicht in den Bussen und Bahnen festgestellt.
Wir bitten die Fahrgäste, die offiziellen Regelungen weiterhin in ihrem eigenen Interesse sowie im Interesse der Gesundheit aller Fahrgäste zu beachten.
Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gilt ab der kommenden Woche übrigens auch für den Besuch des Verkehrscenters am Hauptbahnhof.