FAQ Fuhrparkmanagement
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Wie verhalte ich mich bei einer Panne?
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen
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Wen rufe ich an?
- Innerhalb der Geschäftszeiten (Montag – Freitag von 07:00 Uhr – 16 Uhr):
Herr Häffner/Herr Russo: 06131 126081 oder 126069
- Außerhalb der Geschäftszeiten Servicenummern der jeweiligen Fahrzeughersteller:
Audi Inland 0800-2834 737 8423
Ausland 0049-8418 948 555 BMW Inland 089-143 794 79 Ausland 0049-89143 794 79 Ford Inland 0800-367 3387
Ausland 0049-89767 64964 Mercedes-Benz Inland 0800-1 777 7777
Volvo Inland 0800-9393 900
Ausland 0049-221 9393 930 Kia Inland 0800-777 3044
Skoda Inland 0800-4424 244 Ausland 0049-6150 544 Tesla Inland 089-2109 3303
Seat Inland 0692-5736 7448 Peugeot Inland 0800-6666 406
Entsteht innerhalb der 24-monatigen Werksgarantie eine Panne, so musss in jedem Fall die Servicenummer des Herstellers (Pannendienst) gewählt werden. Sollte eine Panne nach der Werksgarantie entstehen, so ist die unten angegebene Servicenummer des Abschleppdienstes zu wählen. Bei einer Reifenpanne ist entsprechend der Reifenservice zu kontaktieren:- Abschleppdienst Reuter: 06131 959600 (24-Std.-Service)
- TTT-Service (Reifenpanne): 0151 750 33294 (24-Std.-Service)
- Innerhalb der Geschäftszeiten (Montag – Freitag von 07:00 Uhr – 16 Uhr):
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Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?
- In jedem Fall die Polizei anrufen und falls erforderlich, auch auf eine Unfallaufnahme bestehen
- Unfallstelle absichern und fotografieren
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Wie melde ich den Schaden beim Arbeitgeber?
Das Dokument „Bericht über einen Kraftfahrzeugschaden“ ausfüllen (Anlage der Geschäftsanweisung Nr. 66) und inklusive Bilder an das Fuhrparkmanagement weiterleiten.
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Was mache ich bei einem Schlüsselverlust?Bei einem Schlüsselverlust wird der Ersatzschlüssel benutzt. Das Fuhrparkmanagement lässt diesen den entsprechenden Personen zukommen. Außerhalb der Geschäftszeiten muss auf den persönlich verwahrten Schlüssel zurückgegriffen werden. Zugriff auf einen Ersatzschlüssel während der Geschäftszeiten gewährt das Fuhrparkmanagement. Sollte kein persönlicher Zweitschlüssel vorliegen, sollte bei Bedarf ein solcher vorsorglich über das Fuhrparkmanagement bestellt werden.
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Wer darf das Fahrzeug fahren?
- Im Rahmen der privaten Nutzung, darf das Fahrzeug gemäß der zugrunde liegenden Vereinbarung von Familienangehörigen gefahren werden. Familienangehörige sind entsprechend der geltenden Regelung Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder (auch Patchwork)
- Begleitendes Fahren ist erlaubt, sofern es sich um Familienangehörige handelt
- Nutzung von Mitarbeitern zu dienstlichen Zwecken ist ebenfalls erlaubt
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Wie werden die Betriebskosten abgerechnet?
- Grundsätzlich ist die durch die Gesellschaft zur Verfügung gestellte Tank- und Ladekarte zu nutzen. Das Betanken von anderen Dienstfahrzeugen als dem auf der Karte definierten oder von Privatfahrzeugen ist untersagt.
- Sollte der Einsatz der Tankkarte nicht möglich sein, so sind alle Quittungen für Kraftstoff, Öl, usw. zur Erstattung einzureichen. Akzeptiert werden nur Originalbelege (in Ausnahmefällen auch entsprechende persönliche Erklärungen).Das entsprechende Formular finden Sie im Intranet unter Formulare / 8.1 Zahlungsanweisung. Ein Musterschreiben für die Belegerstattung erhalten Sie beim Fuhrparkmanagement.
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Wie werden die Parkkosten abgerechnet?
Wenn diese dienstlich veranlasst sind, bietet es sich an, die Kosten über die kleine Kasse erstatten zu lassen.
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Wie verhalte ich mich bei einem Unfall im Ausland?
- In jedem Fall bei einem Unfall oder Einbruch die Polizei kontaktieren (VS, GF und HAL-Fahrzeug) (falls erforderlich auf Unfallaufnahme bestehen) Unfallstelle absichern und fotografieren.
- Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist, organisiert der Nutzer ein Ersatzfahrzeug über den entsprechenden Hersteller oder über einen Fahrzeugverleiher vor Ort. Die Organisation von Reparaturen oder Rücktransport des Fahrzeugs wird ebenfalls vom Nutzer organisiert. Die Kosten dafür werden bei wirtschaftlichem Verhalten von der Mainzer Netze GmbH übernommen. Das FPM empfiehlt dem Nutzer einen Schutzbrief abzuschließen, welcher vor allem wegen der Pannenhilfe interessant ist. Zumeist decken Schutzbriefe im Ausland unteranderem Fahrzeug- und Krankenrücktransporte ab. Außerdem hat man in der Regel auch einen Anspruch auf einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug.