Medizinische Masken in Bussen und Bahnen Mainzer Mobilität setzt Vorgaben des Bundes und der Länder um
Darüber hinaus werden die Fahrausweisprüfer der Mainzer Mobilität künftig kontrollie-ren, ob sich Fahrgäste in den Bussen und Straßenbahnen an die geltenden Verord-nungen zum Tragen von Masken im ÖPNV halten. Möglich macht dies eine seit Jah-resbeginn geltende Änderung in den Beförderungsrichtlinien des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Gemäß dieser kann das Kontrollpersonal eine Vertrags-strafe von 50 Euro erheben, wenn ein Fahrgast ohne oder ohne geeignete Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist. Bisher oblag die Kontrol-le der Maskenpflicht einzig den städtischen Ordnungsbehörden, die Verstöße als Ord-nungswidrigkeit sanktionieren konnten. Die Möglichkeit der Erhebung einer Vertrags-strafe durch das Verkehrsunternehmen kommt nun ergänzend hinzu.
Da die normalen OP-Masken, aber auch FFP2-Masken und andere medizinische Masken, mittlerweile ohnehin weit verbreitet und öffentlich ausreichend verfügbar sind, rechnet die Mainzer Mobilität nicht mit großen Problemen bei dieser Umstellung. Die Erfahrungen aus den letzten Monaten zeigen ohnehin, dass die Mainzerinnen und Mainzer die geltenden Bestimmungen im ÖPNV außerordentlich gut, gewissenhaft und vorbildlich einhalten. Nur sehr vereinzelt wurden in den letzten Monaten Verstöße gegen die Maskenpflicht in den Bussen und Bahnen festgestellt.
Wir bitten die Fahrgäste, die offiziellen Regelungen weiterhin in ihrem eigenen Interes-se sowie im Interesse der Gesundheit aller Fahrgäste zu beachten.
Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gilt ab der kommenden Woche übri-gens auch für den Besuch des Verkehrscenters am Hauptbahnhof.