Fahrplanänderungen rund um die Feiertage
MAINZ. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) bittet um Beachtung der Fahrplanbesonderheiten und der Besonderheiten bei der Mitnahmeregelung bei Zeitkarten von Montag, 30. Oktober, bis Mittwoch, 1. November. An den jeweils betroffenen Haltestellen sind gelbe Sonderfahrpläne ausgehängt. Die Sonderfahrpläne finden Sie zudem im Internet unter www.mvg-mainz.de.
Montag, 30. Oktober
Am Montag, 30. Oktober, ist aufgrund der Feiertage am 31. Oktober und 1. November ein Brückentag. Auf allen Buslinien entfallen daher die mit "nur an Schultagen" gekennzeichneten Fahrten, auf den Linien 70 und 71 wird der Fahrplan leicht ausgedünnt. Ab 19 Uhr gilt – mit Ausnahme der Linie 75 – der Fahrplan analog freitags, also mit durchgehendem Nachtverkehr. Auf den Straßenbahnlinien gelten dagegen Sonderfahrpläne aufgrund eines Schienenersatzverkehrs, der die meisten Straßenbahnstrecken betrifft.
Dienstag, 31. Oktober
Der Reformationstag am Dienstag, 31. Oktober, ist in diesem Jahr einmalig ein bundeseinheitlicher Feiertag. Auf allen Buslinien gilt daher der reguläre Sonntag-Fahrplan, jedoch mit durchgehendem Nachtverkehr der Linien 90, 91, 92 und verlängertem Betrieb der Linie 52 (wie in den Wochenendnächten). Die Linie 6 fährt ebenfalls die ganze Nacht hindurch, jedoch nur zwischen Mainz/Hauptbahnhof und Wiesbaden/Hauptbahnhof. Auf den Straßenbahnlinien gilt auch an diesem Tag noch bis ca. 24 Uhr ein Sonderfahrplan aufgrund eines Schienenersatzverkehrs, der die meisten Straßenbahnstrecken betrifft.
Mittwoch, 1. November
Am Mittwoch, 1. November, ist in Rheinland-Pfalz Feiertag (Allerheiligen), in Hessen dagegen nicht. Das führt zu folgenden Änderungen im MVG-Liniennetz:
Linien 6, 9, 54, 55, 56, 57 und 68: Es gelten die Fahrpläne analog Montag bis Freitag. Von hessischer Seite kommend starten und enden jedoch einige Fahrten am Mainzer Hauptbahnhof. Es fahren also nicht alle Fahrten bis zu den Endhaltestellen auf Mainzer Seite durch.
Linien 28 und 33: Es gilt der Fahrplan analog Montag bis Freitag.
Linien 50, 51, 52, 53, 60, 61, 62, 63, 64, 66, 70 und 76: Es gilt der Fahrplan analog Sonntag, jedoch beginnt der Betrieb bereits ab 4 Uhr.
Linien 90, 91 und 92: Betrieb nur bis ca. 4 Uhr, da die restlichen Linien den Betrieb früher aufnehmen.
Linien 59, 65, 67, 71, 75 und 78: Kein Betrieb.
Besonderheiten bei der Mitnahmeregelung bei Zeitkarten (ab der Monatskarte)
Am Dienstag, 31. Oktober, gilt aufgrund des bundeseinheitlichen Feiertags die Mitnahmeregelung, die sonst an Wochenenden gilt. Das bedeutet bspw. bei RMV-Zeitkarten (ab der Monatskarte) der Preisstufe 13 (Mainz/Wiesbaden): Erwachsene können ganztags zusätzlich einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Im Falle der Nutzung des Fahrscheins durch ein Kind (6–14 Jahre) gilt die Mitnahmeregelung nicht.
Da am Mittwoch, 1. November, nur in Rheinland-Pfalz Feiertag, in Hessen dagegen regulärer Werktag ist, gilt die zum 31. Oktober beschriebene Mitnahmeregelung nur auf rheinland-pfälzischer Seite bzw. Mainzer Seite bis zum Rhein, also bspw. nicht in Amöneburg, Kastel, Kostheim oder der Mainspitze. Auf hessischer Seite können stattdessen bis 19 Uhr nur alle eigenen bzw. bis zu drei Kinder mitgenommen werden, ab 19 Uhr dann zusätzliche eine erwachsene Person. Im Falle der Nutzung des Fahrscheins durch ein Kind (6–14 Jahre) gilt die Mitnahmeregelung nicht.
Weitere Auskunft erteilt gerne die RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz, Bahnhofplatz 6A, unter der Telefonnummer (06131) 12 77 77 oder im Internet unter www.mvg-mainz.de.