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Stadtwerke AG
20.02.2017
Mehr Fahrten an Fastnacht
Mainzer Verkehrsgesellschaft verstärkt Angebot - Sonderfahrkarten zu Helau-Preisen
MAINZ. Zu vielfältigen Umleitungen und Fahrplanänderungen im Fahrtenangebot der Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) führt das närrische Treiben an den Fastnachtstagen im Stadtgebiet Mainz und in mehreren Vororten. Deshalb verstärkt die MVG das Fahrangebot und bietet Sonderfahrkarten zu Helau-Preisen.
Die närrischen Fastnachtstarife für Bus und Bahn
Auch in diesem Jahr ist die Narrenkarte wieder der Sparknüller: 6 Tage für 2 Personen für nur 11,- €. Von Altweiberfastnacht (23. Februar) bis Fastnachtdienstag, Betriebsschluss (1. März, 4 Uhr) können Sie mit der Narrenkarte alle Busse und Straßenbahnen in Mainz und Wiesbaden nutzen. Die Narrenkarte ist an den Automaten und in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Neben der Narrenkarte bietet die MVG auch wieder das Rosenmontagskärtchen an. Es gilt für eine Hin- und Rückfahrt am Rosenmontag (27. Februar) auf allen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Mainz-Wiesbaden und muss jeweils pro Fahrt entwertet werden. Die Karte kann an den Automaten und bei den Standschaffnern für 4,50 € (Erwachsene) bzw. 2,70 € (Kinder 6-14 Jahre) erworben werden. An den wichtigsten Haltestellen werden am Fastnachtsonntag und Rosenmontag jeweils Standschaffner eingesetzt. Da es sich beim Rosenmontag nicht um einen bundeseinheitlichen Feiertag handelt, gelten bei Zeitkarten des RMV (auch Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden) die Mitnahmeregelungen eines normalen Wochentages, das heißt: Erwachsene können ab 19 Uhr einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Mit Ausnahme bei der FirmenCard und dem JobTicket können innerhalb der RMV-Preisstufe 13 (Mainz-Wiesbaden) bis 19 Uhr zusätzlich alle eigenen bzw. bis zu drei Kinder mitgenommen werden. Im Falle der Nutzung des Fahrscheins durch ein Kind (6 bis 14 Jahre) gilt die Mitnahmeregelung nicht.
Sperrung der Ludwigsstraße über Fastnacht – Bahnhofstraße ab 1. März gesperrt Durch die Sperrung der Ludwigsstraße müssen die hier fahrenden Buslinien 28, 54, 55, 56, 57, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 70, 71, 90, 91, 92 und 99 ab Mittwoch, 22. Februar, 4 Uhr, umgeleitet werden. Die Sperrung ist bis einschließlich Dienstag, 28. Februar, in die Sonderfahrpläne an den Haltestellen und im Internet unter www.mvg-mainz.de eingearbeitet. Am Mittwoch, 1. März wird die Umleitung wegen Sperrung der Ludwigsstraße im Laufe des Tages aufgehoben. Das bedeutet, dass die Busse an diesem Tag bis zu einem noch nicht bekannten Zeitpunkt die bestehende Umleitung weiterfahren werden. Wir bitten Sie daher, auf die Info-Texte auf den Anzeigern an den Haltestellen und in der App "MVG Mainz" sowie auf die Durchsagen des Fahrpersonals zu achten.
Dagegen wird die Bahnhofstraße aufgrund umfangreicher Bauarbeiten ab Mittwoch, 1. März, 4 Uhr gesperrt. Daher müssen die meisten Buslinien zum Teil weiträumig umgeleitet und für die Straßenbahnlinien ein Schienenersatzverkehr eingerichtet werden. Weitere Informationen hierzu folgen in den kommenden Tagen.
Die Umleitungen während der Sperrung der Ludwigsstraße im Überblick
Linien 28, 54, 55, 56, 57, 60, 61, 90, 91 und 99: Ab Haltestelle Rheingoldhalle/Rathaus über Haltestelle Höfchen/Listmann D bzw. E (an der Ecke Quintins-/Schusterstraße) – Haltestelle Schusterstraße/Galeria Kaufhof – Haltestelle Bauhofstraße/LBBW Rheinland-Pfalz Bank C bzw. D – Haltestelle Neubrunnenplatz/Römerpassage zur Haltestelle Münsterplatz. Der Rückweg erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Linien 62 und 63: Ab Haltestelle Münsterplatz über Haltestelle Neubrunnenplatz/Römerpassage – Ersatzhaltestelle Bauhofstraße/LBBW Rheinland-Pfalz Bank E bzw. F (in der Bauhofstraße) zur Haltestelle Hindenburgplatz/Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Der Rückweg erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Linien 64, 65 und 67E: Ab Haltestelle Stadtpark über Haltestelle Holzturm/Malakoff-Passage – Haltestelle Fischtor – Haltestelle Rheingoldhalle/Rathaus A bzw. C – Ersatzhaltestelle Höfchen/Listmann D bzw. E (an der Ecke Quintins-/Schusterstraße) zur Haltestelle Schusterstraße/Galeria Kaufhof. Der Rückweg erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Linie 68: Hält in Fahrtrichtung Budenheim zwischen den Haltestellen Rheingoldhalle/Rathaus und Schusterstraße/Galeria Kufhof zusätzlich an der Haltestelle Höfchen/Listmann D an der Ecke Quintins-/Schusterstraße. In Richtung Budenheim wird weiterhin die reguläre und gegenüberliegende Haltestelle Höfchen/Listmann C bedient.
Linie 70: Ab Haltestelle Eisgrubweg über Haltestelle Bahnhof Römisches Theater/CineStar – Haltestelle Holzturm/Malakoff-Passage – Haltestelle Fischtor zur Haltestelle Brückenplatz. Auf dem Rückweg wird zusätzlich die Haltestelle Rheingoldhalle/Rathaus C bedient.
Linie 71: In Richtung Brückenplatz ab Haltestelle Eisgrubweg über Haltestelle Bahnhof Römisches Theater/CineStar – Haltestelle Holzturm/Malakoff-Passage – Haltestelle Fischtor – Haltestelle Rheingoldhalle/Rathaus A – Haltestelle Schusterstraße/Galeria Kaufhof zur Endhaltestelle Brückenplatz. Bei Fahrten mit Ziel Wallaustraße entfallen die Haltestellen Rheingoldhalle/Rathaus A und Schusterstraße/Galeria Kaufhof. In Richtung Finthen ab (Start-)Haltestelle Brückenplatz über Haltestelle Rheingoldhalle/Rathaus C – Haltestelle Fischtor – Haltestelle Holzturm/Malakoff-Passage – Haltestelle Bahnhof Römisches Theater/CineStar zur Haltestelle Eisgrubweg.
Linie 92: Ab Haltestelle Stadtpark über Haltestelle Holzturm/Malakoff-Passage – Haltestelle Fischtor – Haltestelle Rheingoldhalle/Rathaus A bzw. C – Haltestelle Höfchen/Listmann D bzw. E (an der Ecke Quintins-/Schusterstraße) – Haltestelle Schusterstraße/Galeria Kaufhof – Haltestelle Bauhofstraße/LBBW Rheinland-Pfalz Bank C bzw. D – Haltestelle Neubrunnenplatz/Römerpassage zur Haltestelle Münsterplatz. Der Rückweg erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Weitere Auskunft erteilt gerne die RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz, Bahnhofplatz 6A unter der Telefonnummer (06131) 12 77 77 oder im Internet unter www.mvg-mainz.de.