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Stadtwerke AG
16.01.2015
Stadtwerke werden Musterprozess unterstützen
Bei einer Informationsveranstaltung mit rund 100 Grundstückseigentümern der Gonsbachterrassen diskutierte die Stadtwerke Mainz AG am Donnerstagabend über die in den vergangenen Wochen bei einem Teil der Grundstückseigentümer eingegangenen Bescheide über die Grunderwerbssteuer. Das Finanzamt Worms hatte Bescheide neu festgesetzt und vertritt die Auffassung, dass bei Grundstücksverkäufen auf den Gonsbachterrassen durch die Stadtwerke Mainz AG der Grundstückskauf- und der Bauerrichtingsvertrag ein einheitliches Vertragswerk bilden würden und damit auch die Baukosten in die Berechnung der Grunderwerbssteuer einfließen müssten. Mit der Folge, dass die Grundstückseigentümer eine höhere Grunderwerbssteuer zahlen sollen. Das Finanzamt stützt sich dabei auf ein erst in dieser Woche bekanntgewordenes Urteil des Finanzgerichts in Neustadt, das die Klage eines Gonsbachterrassen-Eigentümers gegen den Bescheid des Finanzamtes abwies. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ist die Revision vor dem Bundesfinanzgerichtshof ausdrücklich zugelassen worden.
Etwa zweieinhalb Stunden lang erörterten am Donnerstagabend die etwa 100 anwesenden Bewohner mit den Stadtwerken die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen. Der Stadtwerke-Vorstandsvorsitzende Detlev Höhne bedankt sich ausdrücklich für die sehr sachlichen und konstruktiven Beiträge der Anwesenden.
Aus Sicht der Stadtwerke ist festzuhalten, dass das vom Finanzamt und in der ersten Gerichtsinstanz bemängelte Konzept zur Vermarktung der Gonsbachterrassen in Deutschland an vielen Orten so praktiziert wurde und wird. Das in Mainz praktizierte Modell geht auf einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Mainz und den Stadtwerken zurück, mit dem die Kommune die hohe Qualität des Wohngebietes in Gonsenheim sichern wollte.
Derzeit zeichnet sich ab, dass der in erster Instanz unterlegene Kläger Revision einlegen wird. Die Stadtwerke Mainz AG wird diesen Prozess als Musterverfahren unterstützen.