Kategorien: Stadtwerke AG
07.02.2013

Mainzelbahn: MVG hofft auf zügiges Baurecht

Gespräche mit Land und Bund über Zuschüsse zu den Baukosten laufen
Die Planungen für den Bau der neuen Straßenbahnlinie vom Mainzer Hauptbahnhof zum Lerchenberg laufen auf Hochtouren. Nachdem Ende des vergangenen Jahres die Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) die Zuschussunterlagen beim Land abgegeben hat, steht in der kommenden Woche ein weiteres Gespräch zwischen der MVG sowie Vertretern des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes über die Zuschüsse für das Mainzelbahnprojekt bevor. Heute unterrichtete die MVG Stadträte, Ortspolitiker und Aufsichtsratsmitglieder über den aktuellen Sachstand und die nächsten Schritte. Im Januar 2012 hatte die MVG die Planfeststellung der rund 9,2 Kilometer langen Strecke zwischen dem Hauptbahnhof und Lerchenberg und damit das Baurecht beantragt. Im Laufe des Verfahrens gingen bei der Planfeststellungsbehörde des Landesbetriebs Mobilität (LBM) in Speyer 34 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein – also von Naturschutzverbänden, Landesbehörden oder auch städtischen Ämtern wie der Feuerwehr, etc. Darüber hinaus verzeichnete der LBM 52 Einwendungen, vorwiegend von direkt betroffenen Privatleuten gegen das Projekt. Im Dezember 2012 fand der Erörterungstermin statt, bei dem die Einwender ihre Argumente vortragen konnten – diese werden von der Planfeststellungsbehörde derzeit geprüft. Aus Sicht der MVG spricht die geringe Anzahl der Einwendungen für den eingeschlagenen Weg der transparenten Information und frühen Beteiligung der Bürger und Anlieger entlang der Strecke. Diese umfangreiche Beteiligung war zwar aufwändig, hat aber dazu geführt, dass viele offene Fragen bereits im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens geklärt werden konnten. Diese Beteiligung hat auch zu wesentlichen Veränderungen geführt und die Planung deutlich verbessert – beispielsweise durch die Umfahrung des Max-Planck-Instituts mit einer verlängerten Strecke um die Fachhochschule. Die MVG hofft, dass bis zum Frühsommer das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist, es dann damit Baurecht für die Mainzelbahn gibt. Ebenfalls bis zum Frühsommer hofft die MVG auf eine Entscheidung in der Zuschussfrage. Die ersten Gespräche dazu haben schon 2010 stattgefunden, die Mainzelbahn wurde unmittelbar vom Land für das Bundesförderprogramm des Bundes angemeldet. Nachdem die MVG noch im Dezember vergangenen Jahres den Zuschussantrag beim Land eingereicht hat findet in der nächsten Woche eine weitere Gesprächsrunde zwischen der MVG, dem Land und Vertretern des Bundes dazu statt. Der aktuelle Kostenrahmen für die Mainzelbahn liegt um zehn bis 20 Prozent über den Zahlen von 2009. Das hängt unter anderem mit der allgemeinen Inflation, Umplanungen im Zuge der notwendigen Umfahrung des Max-Planck-Institutes oder zusätzlich ergänzten Schallschutzmaßnahmen zusammen. Diese Kostenspanne lässt sich aktuell nicht genauer eingrenzen und ist letztlich unter anderem von Grundstücksfragen, Leitungsverlegungskosten, Ergebnissen bei den Ausschreibungen, Entwicklung der Stahlpreise, etc. abhängig. Die MVG hat in dem Ende 2012 beim Land eingereichten Zuschussantrag die Baukosten für die Mainzelbahn mit einem Betrag von 76 Millionen Euro veranschlagt. Dabei wirkt sich zum einen die allgemeine Preisentwicklung aus. So waren die Investitionskosten für die Mainzelbahn bisher auf dem Preisstand von 2009 kalkuliert. Da jedes Jahr die Preise um rund zwei Prozent steigt, liegen heute die Baukosten allein inflationsbedingt um rund vier Millionen Euro höher als zu Beginn der Planungen. Dies ist insofern unproblematisch, da auf der anderen Seite auch die Einnahmeverbesserungen und Einspareffekte durch die Mainzelbahn – etwa durch zusätzliche Fahrgäste und Einsparungen beim Fahrpersonal, Energie, Busse, etc. – bis zur Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie 2016/2017 dieser Dynamik unterliegen. Höheren Kosten stehen also auch höhere Einnahmen und höhere Einspareffekte gegenüber. Es zeichnen sich darüber hinaus planungsbedingte Änderungen ab: So hat die MVG beim Thema Grunderwerb rund zwei Millionen Euro zusätzlich in den Zuschussantrag einarbeiten müssen. Auch für Leitungsumlegungen sind mehr als vier Millionen Euro zusätzlich im Zuschussantrag enthalten. Die im Zuge der Bürgerbeteiligung erfolgten Anpassungen bei der Streckenführung – etwa der längere Weg um die Fachhochschule – schlagen mit 2,5 Millionen Euro zusätzlich im Vergleich zur ursprünglichen Planung zu Buche. Hinzu kommen noch technische Planungsanpassungen, zusätzliche Haltestellen, Mehrausgaben für Schallschutz oder Bodenaustausch die etwa 2,5 Millionen Euro umfassen. Unterm Strich lässt sich erfreut feststellen, dass sich der Nutzen-Kosten-Faktor der Mainzelbahn nach heutigem Stand durch die vorliegenden Kosten- und Nutzenschätzungen gegenüber der ursprünglichen Planung leicht verbessert hat und nunmehr bei 1,28 statt bei ursprünglich 1,24 liegt - jeder Faktor über 1 bedeutet, dass das Projekt volkswirtschaftlich gesehen sinnvoll ist und von Bund und Land bezuschusst werden kann. Daher hofft die MVG auf zügige und erfolgreiche Gespräche mit den beiden Zuschussgebern. In diesen Gesprächen soll geklärt werden, welchen Anteil Bund und Land an den jetzt eingereichten Baukosten übernehmen werden. Erst danach kann abschließend beurteilt werden, welcher Eigenanteil an den Investitionskosten bei der MVG beziehungsweise der Muttergesellschaft Stadtwerke Mainz AG verbleibt. Für die Stadtwerke Mainz AG steht weiterhin fest, dass sich durch die Mainzelbahn das auf maximal 15 Millionen Euro festgeschriebene jährliche Defizit der MVG nicht erhöhen darf – das Straßenbahnprojekt muss sich also weiterhin selbst über die Landes- und Bundeszuschüsse, höhere Einnahmen durch zusätzliche Fahrgäste sowie Kosteneinsparungen im Busverkehr, beim Energieverbrauch oder beim Personal rechnen.