Kein Missbrauch bei Trinkwasserpreisen
Die Verpflichtungszusagen der Stadtwerke Mainz gegenüber dem Bundeskartellamt sind als „Gesamtpaket“ zu sehen. Das betrifft den Zeitpunkt des Beginns der Preissenkung am 1. Januar 2013, die Höhe von rund 15 Prozent und den Zeitraum bis 2019, in dem diese Vereinbarung gilt. Um es vereinfacht zu sagen: Wäre als Zeitraum der Vereinbarung 2010 bis 2019 gewählt worden, wäre die Preissenkung geringer als 15 Prozent ausgefallen. Die Stadtwerke Mainz sind daher nicht bereit, gezahlte Wasserentgelte zurückzuerstatten. Der Klage des Mainzer Anwalts sehen die Stadtwerke gelassen entgegen. Eine Musterklage zu führen sei, wenn sie auch aussichtslos sein wird, sein gutes Recht. Die Aufforderung an die Mainzer Bürger, ihm ein Mandat zur Vertretung zu geben, eher eine Geschäftsidee.