Kategorien: Stadtwerke AG
07.08.2012

Gebäude Obere Austraße 7 baufällig: Gefahr für Leben und Gesundheit

Die Stadtwerke Mainz AG bedauert, dass das ursprünglich für heute Nachmittag mit den  Besetzern des Hauses in der Oberen Austraße geplante Gespräch nicht zustande gekommen ist. Im Vorfeld des Treffens hatten die Besetzer verlangt, über die politische Bedeutsamkeit der Freiraumaktion mit den Stadtwerken zu diskutieren und auf die Begleitung einer Grünen-Stadträtin bestanden. Die Stadtwerke hatten den Besetzern daraufhin erklärt, dass das Unternehmen kein Mandat für politische Gespräche hat. Vielmehr sollte es im Gespräch mit den Besetzern um die konkrete Situation nach der Hausbesetzung, den Zustand des Gebäudes und Möglichkeiten einer Lösung gehen. In einem Schreiben an die Besetzer haben die Stadtwerke verdeutlicht, dass es sich bei dem besetzten Haus nicht um leerstehenden Wohnraum handelt. Das Gebäude steht auf einem Areal, das von den Stadtwerken unter anderem für das zu verlegende Rohrlager und daher für den Abriss vorgesehen ist. Das Gebäude ist baufällig: Es fehlen insbesondere Flucht- und Rettungswege. Der Brandschutz ist nicht gewährleistet. Das hat das städtische Bauaufsichtsamt den Stadtwerken jetzt erneut bestätigt. Um die Gefahr abzuwenden, musste das Gebäude vom Voreigentümer entmietet werden. 2009 gab es dazu ein Schreiben des städtischen Baudezernates an den Ortsvorsteher und den Ortsbeirat der Mainzer Neustadt. Darin teilte die Stadt mit, dass bei mehrfachen Besichtigungen des Anwesens Mängel festgestellt wurden, die für die Bewohner des Anwesens eine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellen. Die Hausbesetzer gehen daher unkalkulierbare Risiken für sich und für Besucherinnen und Besucher ein. Die Stadtwerke haben an die Besetzer dringend appelliert, eine für das kommende Wochenende als Hoffest geplante Veranstaltung  abzusagen. Bei Bedarf kann auf der Nordmole im Zollhafen für diese Veranstaltung eine Freifläche zur Verfügung gestellt werden, die von Besuchern ungefährdet frequentiert werden kann.