Kategorien:
Stadtwerke AG
01.12.2011
Einsparungen bei der Straßenbeleuchtung
Vertrag zwischen Stadtwerke und Stadt zur öffentlichen Beleuchtung liegt vor
Die Stadtwerke Mainz AG betreibt seit vielen Jahren im Auftrag der Stadt Mainz die öffentliche Beleuchtung. In Folge eines 1971 abgeschlossenen Überleitungsvertrages ist die SWM AG Eigentümerin der Anlagen. Die Vergütung der Leistungen durch die Stadt erfolgte bisher durch Rechnungsstellung. Die jährlichen Kosten der öffentlichen Beleuchtung (Straßenbeleuchtung, Beleuchtung von Gebäuden, Weihnachtsbeleuchtung) mit ihren insgesamt gut 25 000 Lichtpunkten betrug in der Vergangenheit etwa 5 Millionen Euro im Jahr, wobei durch geänderte gesetzlichen Vorgaben die Energiepreise ab 2011 um rund 700 000 Euro erhöht werden müssen – die Stadtwerke erzielen ab 2011 dadurch aber keine zusätzlichen Erlöse, sondern reichen diese gesetzlich bedingten höheren Kosten nur weiter. Um künftig den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung kostentransparent steuern zu können, haben sich Stadt und Stadtwerke auf den Abschluss eines umfassenden Vertrags zwischen beiden Seiten geeinigt, erläutern Baudezernentin Marianne Grosse und Stadtwerke-Vorstand
Detlev Höhne die Notwendigkeit einer vertraglichen Regelung. Der Vertrag ist inzwischen erarbeitet und abgestimmt und muss von den städtischen Gremien noch verabschiedet werden. Im Kern geht es darum, den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten zu optimieren und die Kosten transparent darzustellen. Auf Grundlage des Vertrags soll beiden Seiten die Möglichkeit der Steuerung,
Optimierung und Sicherheit in der Budgetplanung gegeben werden. Gegenstand des Vertrags sind der Betrieb, die Instandhaltung und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung, deren Neu-, Um- und Rückbau sowie die Versorgung der Stadt Mainz mit Licht. Neu aufgenommen wurde die Gebäudeillumination und die Weihnachtsbeleuchtung, so dass die gesamte öffentliche Beleuchtung durch den Vertrag geregelt ist. Nicht Gegenstand
des Vertrages ist der Betrieb von beleuchteten Verkehrszeichen und Hinweisschildern sowie Sonderbeleuchtungen wie etwa Ampelanlagen. Wesentliche Vorteile durch den auf 16 Jahre angelegten Vertrag sowohl für die Stadt wie auch die Stadtwerke:
Der Abschluss des Vertrags erhöht die Rechtssicherheit, die Abrechnungssicherheit und die Sicherheit bei der Finanzplanung durch eine verbesserte Kostentransparenz. Durch das Verhandlungsergebnis sichert der Vertrag außerdem einen nennenswerten finanziellen Vorteil zur Entlastung des städtischen Haushalts: Die Stadtwerke Mainz AG hat eine 5-Jahres- Prognose für die Jahre 2012 bis 2016 vorgelegt, die die voraussichtlichen Kosten der
Straßenbeleuchtung mit und ohne Vertrag gegenüber stellt. Ergebnis: Danach werden sich die Kosten für die öffentliche Beleuchtung jährlich um etwa 660 000 Euro reduzieren.
Die Stadtwerke Mainz AG betreibt seit vielen Jahren im Auftrag der Stadt Mainz die öffentliche Beleuchtung. In Folge eines 1971 abgeschlossenen Überleitungsvertrages ist die SWM AG Eigentümerin der Anlagen. Die Vergütung der Leistungen durch die Stadt erfolgte bisher durch Rechnungsstellung. Die jährlichen Kosten der öffentlichen Beleuchtung (Straßenbeleuchtung, Beleuchtung von Gebäuden, Weihnachtsbeleuchtung) mit ihren insgesamt gut 25 000 Lichtpunkten betrug in der Vergangenheit etwa 5 Millionen Euro im Jahr, wobei durch geänderte gesetzlichen Vorgaben die Energiepreise ab 2011 um rund 700 000 Euro erhöht werden müssen – die Stadtwerke erzielen ab 2011 dadurch aber keine zusätzlichen Erlöse, sondern reichen diese gesetzlich bedingten höheren Kosten nur weiter. Um künftig den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung kostentransparent steuern zu können, haben sich Stadt und Stadtwerke auf den Abschluss eines umfassenden Vertrags zwischen beiden Seiten geeinigt, erläutern Baudezernentin Marianne Grosse und Stadtwerke-Vorstand
Detlev Höhne die Notwendigkeit einer vertraglichen Regelung. Der Vertrag ist inzwischen erarbeitet und abgestimmt und muss von den städtischen Gremien noch verabschiedet werden. Im Kern geht es darum, den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten zu optimieren und die Kosten transparent darzustellen. Auf Grundlage des Vertrags soll beiden Seiten die Möglichkeit der Steuerung,
Optimierung und Sicherheit in der Budgetplanung gegeben werden. Gegenstand des Vertrags sind der Betrieb, die Instandhaltung und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung, deren Neu-, Um- und Rückbau sowie die Versorgung der Stadt Mainz mit Licht. Neu aufgenommen wurde die Gebäudeillumination und die Weihnachtsbeleuchtung, so dass die gesamte öffentliche Beleuchtung durch den Vertrag geregelt ist. Nicht Gegenstand
des Vertrages ist der Betrieb von beleuchteten Verkehrszeichen und Hinweisschildern sowie Sonderbeleuchtungen wie etwa Ampelanlagen. Wesentliche Vorteile durch den auf 16 Jahre angelegten Vertrag sowohl für die Stadt wie auch die Stadtwerke:
- Transparenz und Steuerung der Betriebskosten aufgrund der aufwandsbezogenen Betriebspauschalen bereits im Planungsstadium.
- Erstmalige Übernahme von Schäden durch Dritte durch die SWM AG.
- SWM verpflichten sich zur Anlagenoptimierung und Teilnahme an Wettbewerben,um öffentliche Fördermittel ausschöpfen zu können.
- Erstmals erhält die Stadt Mainz eine klar strukturierte Leistungsdefinition und Preisstellung als Basis für eine transparente Leistungsabrechnung.
- Aufnahme der Leuchtenreinigung in touristisch bedeutsamen Gebieten als Grundleistung ohne Rechnungsstellung.
- Aufnahme von Bemusterungen ohne Rechnungsstellung als Grundleistung.
Der Abschluss des Vertrags erhöht die Rechtssicherheit, die Abrechnungssicherheit und die Sicherheit bei der Finanzplanung durch eine verbesserte Kostentransparenz. Durch das Verhandlungsergebnis sichert der Vertrag außerdem einen nennenswerten finanziellen Vorteil zur Entlastung des städtischen Haushalts: Die Stadtwerke Mainz AG hat eine 5-Jahres- Prognose für die Jahre 2012 bis 2016 vorgelegt, die die voraussichtlichen Kosten der
Straßenbeleuchtung mit und ohne Vertrag gegenüber stellt. Ergebnis: Danach werden sich die Kosten für die öffentliche Beleuchtung jährlich um etwa 660 000 Euro reduzieren.