Kategorien: Stadtwerke AG
14.11.2010

EU-Beschwerde gegen Laufzeitverlängerung

MAINZ. Die Stadtwerke Mainz AG hat zusammen mit zehn weiteren Energieversorgungsunternehmen bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt gegen die beschlossene Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke. Ende vergangener Woche ist ein entsprechender Beschwerdeschriftsatz bei der EU-Kommission eingereicht worden, erklären die beiden Stadtwerke-Vorstände Dr. Werner Sticksel und Detlev Höhne. Nach Ansicht der Stadtwerke Mainz AG, aber auch etlicher anderer kommunaler Unternehmen aus dem Energiebereich bedeutet die Laufzeitverlängerung eine massive Wettbewerbsverzerrung zugunsten der vier großen Stromkonzerne E.on, RWE, Vattenfall und EnBW. ?Der Beschluss zur Laufzeitverlängerung im Bundestag muss daher korrigiert werden?, so Sticksel und Höhne.

Die Stadtwerke Mainz AG wird juristisch vertreten von einer renommierten Berliner Kanzlei. Im Kern basiert die Klage darauf, dass die geplante gesetzliche Ausgestaltung der Laufzeitverlängerung für den Betrieb von Kernkraftwerken in der Bundesrepublik die Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verletzt, weil die Stellung von bereits marktbeherrschenden Unternehmen auf dem deutschen Stromerzeugungsmarkt gegenüber der bisherigen Rechtsgrundlage durch die Laufzeitverlängerung nachhaltig gestärkt wird.

Ende Oktober hatten die Stadtwerke Mainz AG und die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG mit über 100 Stadtwerken und regionalen Energieversorgern aus ganz Deutschland eine öffentliche Initiative gestartet und von der Bundesregierung ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung des Energiekonzepts gefordert. Vor allem die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke wird von dem Stadtwerke-Bündnis strikt abgelehnt.

Die Bundesregierung habe mehrfach zugesichert, dass die Laufzeit der Kernkraftwerke nicht zu Lasten des Wettbewerbs und der Stadtwerke verlängert wird. Das Energiekonzept jedoch spreche eine andere Sprache, die von den Zusagen der Bundesregierung abweiche. Dr. Sticksel und Höhne sehen im Atomkompromiss ein fatales Signal für Bürger und Stadtwerke: ?Die großen Konzerne beherrschen rund 80 Prozent des deutschen Kraftwerksparks. Durch die Laufzeitverlängerung wird Wettbewerb auf dem Erzeugungsmarkt verhindert.? Da sich günstige Preise aber nur im Wettbewerb bildeten, schade die Laufzeitverlängerung den Stadtwerken und damit den Bürgern. Auch die Monopolkommission und das Bundeskartellamt halten die Laufzeitverlängerung für wettbewerbsschädlich.