Kategorien: Stadtwerke AG
28.10.2010

2. ?Mainzelbahn?-Workshop in Marienborn

Im zweiten Workshop in Marienborn wurden die Arbeitsstände der im Beteiligungsverfahren formulierten Arbeitsaufträge an die Planer vorgestellt und diskutiert. Dabei konnte zu folgenden Bereichen eine inhaltliche übereinstimmung erzielt werden:

Auf der Gemarkung Marienborn soll es 4 Haltestellen geben:
1. Am Ortseingang von Bretzenheim kommend nach Querung der Autobahn. Diese Haltestelle soll am frühest möglichen Punkt nach Querung der Autobahn auf Geländeniveau barrierefrei angelegt werden. Damit wird eine Anbindung des Ortsteils ?Sonniger Hang? gesichert, die ohne überwindung von Höhenunterschieden (wie sie z.B. bei der ebenfalls untersuchten Lage der Haltestelle auf der Brücke erforderlich wäre) erreichbar ist.
2. An der Querung der Wiesenstraße. Mit dieser Haltestelle wird vor allem für die Bürger im Ortskern von Marienborn eine gut erreichbare Einstiegsmöglichkeit geschaffen.
3. Im Bereich der Unterführung der Bahntrasse. Mit dieser Haltestelle kann eine direkte Verknüpfung mit der Bahn und die direkte Erreichbarkeit beider DB-Bahnsteige über Treppen und behindertengerechte Rampen gesichert werden.
4. Im Bereich Marienborner Bergweg / E.-Dombrowski-Straße zur Erschließung des Gewerbegebiets.

Die Workshopteilnehmer betonen, dass weiterhin eine gute Vernetzung zwischen Straßenbahn und Bus zur Sicherung der Feinerschließung im Ortsteil hohe Priorität hat.

Für die aus betrieblichen Gründen erforderliche Wendeschleife wird der bahnhofsnahe Standort in der Ausgleichsfläche zwischen altem Ort und Neubaugebiet als sinnvoll bewertet.

Die Sicherung der Querung der Wiesenstraße für Fußgänger durch eine besondere Wegeführung (?Z-Querung?) wird befürwortet. Die besonderen Anforderungen für Blinde sind durch entsprechende Leitsysteme und akustische Signale zu berücksichtigen. Durch die Lage der Haltestelle am überweg wird darüber hinaus sichergestellt, dass die Straßenbahnen im Bereich der Kreuzung langsam fahren.
Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge bzw. im Falle von Havarien in der Kardinal-von-Galen-Straße wird durch herausnehmbare Absperrungen ermöglicht.

Im Bereich der Querung der Bahntrasse werden Straßenbahn und Kardinal-von-Galen-Straße auf gleichem Niveau geführt. Dies bedeutet eine Absenkung der gegenwärtigen Höhenlage der Kardinal-von-Galen-Straße, bei der aber die Erreichbarkeit aller angrenzenden Grundstücke und des Bahnhofs erhalten bleibt.
Mit dieser Festlegung sind auch die planerischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Ausbau der Kardinal-von Galen-Straße kurzfristig geplant werden kann. Seitens der Stadt wird nunmehr geprüft, ob die planungsrechtlichen Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan diese Lösung abdecken.

Bei der Führung der Straßenbahn zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet westlich des Marienborner Bergwegs soll der Alleecharakter erhalten werden.

Weiterer Untersuchungsbedarf ergibt sich für die Führung der Straßenbahn im Bereich ?Hinter den Wiesen?. Hier soll in einem weiteren Planungsschritt geklärt werden, wie der Zielkonflikt zwischen dem Schutz der Anwohner vor Lärm und der Vermeidung von Zerschneidung bzw. Verlust landwirtschaftlicher Flächen gelöst werden kann. Dabei bestand Einigkeit unter den Workshopteilnehmern, dass der Schutz der Wohnungen und Gärten nicht durch bauliche Maßnahmen sondern durch entsprechenden Abstand und lärmmindernde Gestaltung der Trasse erreicht werden muss. In einem nächsten Untersuchungsschritt soll diese Frage im Zusammenspiel zwischen Verkehrsplaner, Umweltgutachter und Schallschutzexperten aufgearbeitet und in dem 3. Workshop diskutiert werden.

Wie bereits zu Beginn der Workshopserie vereinbart, wurden auch im gestrigen Abend die Grundsatzfragen für oder gegen den Bau der Straßenbahn nicht diskutiert, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass diese Frage einer politischen Entscheidung und Diskussion vorbehalten bleiben muss. Der Workshop sieht seine Aufgabe vielmehr darin, für den Fall, dass die Straßenbahn gebaut wird, einen möglichst großen Nutzen für Marienborn sicherzustellen.

Die am Dienstag Abend erreichten Festlegungen sind in diesem Sinne zu bewerten.




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