Kategorien: Stadtwerke AG
05.07.2010

Hängepartie bei Netzübernahme - üWG legt Berufung ein

Mit dem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 28. Mai 2010 hat die Kommunalisierung der Energieversorgung einen herben Rückschlag erlitten. Das Landgericht hat die übernahme des Stromnetzes in der Gemeinde Wehrheim durch die hundertprozent kommunale überlandwerk Groß-Gerau GmbH (üWG) zu Eigentum zwar bestätigt, allerdings zu den Bedingungen des damals zwischen der Gemeinde und Lahmeyer (heute Süwag) vereinbarten Vertrages. Auf die mittlerweile stark geänderten Marktbedingungen und deren Auswirkungen auf Netzübernahmen ging das Gericht in der mündlichen Verhandlung intensiv ein, im eigentlichen Urteil finden diese Aspekte aber keine Berücksichtigung mehr.

Nachdem im Sommer letzen Jahres die Verhandlungen über die übernahme des Stromnetzes in der Gemeinde Wehrheim von der Süwag abgebrochen worden waren, hat die überlandwerk Groß-Gerau GmbH die bereits vorher eingereichte Klage zur Klärung rechtlicher Details der Netzübernahme umfassend erweitert. Speziell ging es um die Berechnung des Kaufpreises, den genauen Umfang der übergehenden Stromleitungen und die überlassung von Daten zum Netz. Diese Punkte waren zwischen den Verhandlungsparteien Süwag und üWG strittig, eine Einigung auf dem Verhandlungswege war wegen der enormen Meinungsdifferenzen unwahrscheinlich.

?Durch das Urteil des Landgerichts wird der Markteintritt für Kommunen und kommunalisierungswillige Stadtwerke deutlich schwieriger. Die Interpretation der vertraglichen Endschaftsklausel durch die Süwag schließt einen wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb des Netzes durch ein anderes Unternehmen oder ein kommunales Stadtwerk quasi aus. Durch einen deutlich überteuerten Kaufpreis lässt sich das Tochterunternehmen der RWE das Stromnetz praktisch vergolden. Den Kommunen würde im Falle einer Netzübernahme dadurch das Geld aus der Tasche gezogen werden.? so Hanns-Detlev Höhne, Geschäftsführer der üWG.

?Mit solch einem Urteil können wir nicht einverstanden sein. Wir haben deshalb Berufung einlegt. Durch dieses Urteil müssen wir jedoch noch länger auf die übernahme des Netzes in der Gemeinde Wehrheim warten. Nachdem im September 2008 der Wegenutzungsvertrag der Gemeinde Wehrheim mit dem überlandwerk Groß-Gerau abgeschlossen wurde, können wir durch die Blockadehaltung der Süwag noch immer nicht den Willen der Gemeinde erfüllen. Eine klare Entscheidung des Gerichtes hätte uns die nun weiter andauernde Hängepartie und die taktische Verzögerung durch die Süwag erspart.?

Die üWG hat sich zum Ziel gesetzt Kommunen auf ihrem Weg zum Aufbau kommunaler Stadtwerke zu unterstützen. Dieses Ziel wird weiterhin verfolgt und in vielen Regionen gerade im hessischen Netzgebiet der Süwag sind Bestrebungen zur Rekommunalisierung in vielen Städten und Gemeinden vorhanden. üWG hat sich unter anderem aus diesem Grund für ein Berufungsverfahren entschieden.