Die Mainzer Verkehrsgesellschaft weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass in den Fahrausweiskontrollen verstärkt auf die erforderlichen Ausweise zu den persönlichen Zeitkarten geachtet wird.
Folgende Fahrausweisarten gelten nur in Verbindung mit den entsprechenden Ausweisen als gültige Fahrkarte:
Schüler-/Azubi-Monatskarte nur mit Kundenkarte,
JobTicket nur mit Dienstausweis oder Personalausweis,
StudiTicket nur mit Studentenausweis oder Personalausweis,
Soziale Monatskarte nur mit Sozialauweis.
Die MVG muß ab sofort "unvollständige Fahrkarten", also persönliche Zeitkarten ohne die obengenannten Ausweise, einziehen. Das Gleiche gilt für beschädigte Fahrkarten, bei denen der Namen des Inhabers nicht lesbar ist. Dies ist in den
Beförderungsbedingungen bundesweit einheitlich geregelt. Die deshalb einbehaltenen Fahrkarten können gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises in der RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz am Bahnhof gegen Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes abgeholt werden.