Wettbewerbsverzerrung im Energiemarkt beseitigen
Die Bundesregierung habe mehrfach zugesichert, dass die Laufzeit der Kernkraftwerke nicht zu Lasten des Wettbewerbs und der Stadtwerke verlängert wird. Das Energiekonzept jedoch spreche eine andere Sprache, die von den Zusagen der Bundesregierung abweiche.
Dr. Sticksel und Höhne sehen im Atomkompromiss ein schlechtes Signal für Bürger und Stadtwerke: ?Die großen Konzerne beherrschen rund 80 Prozent des deutschen Kraftwerksparks. Durch die Laufzeitverlängerung wird Wettbewerb auf dem Erzeugungsmarkt verhindert.? Da sich günstige Preise aber nur im Wettbewerb bildeten, schade die Laufzeitverlängerung den Stadtwerken und damit den Bürgern. Auch die Monopolkommission und das Bundeskartellamt halten die Laufzeitverlängerung in der vorgelegten Form für wettbewerbsschädlich.
Die Stadtwerke Mainz AG finanziert eine Reihe unverzichtbarer Dienstleistungen, wie unter anderem etwa den öffentlichen Personennahverkehr, das Strom-, Gas- und Wassernetz, den Hafen, wichtige Infrastruktur- und Stadtentwicklungsprojekte. Außerdem wäre die Arbeit etlicher sozialer oder kultureller Projekte und Initiativen sowie zahlreicher Sportvereine ohne die Unterstützung der SWM-Gruppe gefährdet. Wenn die Bundesregierung den Wettbewerb nun einseitig zugunsten der großen Konzerne verschiebe und die wirtschaftliche Situation der Stadtwerke schwäche, schade sie letztlich den Kommunen und den Bürgern.
Ausdrücklich begrüßt wurde von Dr. Sticksel und Höhne, dass die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Stadtwerke-Vertretern heute in Berlin angekündigt haben, juristische Schritte gegen die Laufzeitverlängerung einzuleiten. Die Bundesregierung hat trotz
gegenteiligen Bekundens die Stadtwerke im Vorfeld des Energiekonzepts nicht angehört, und stattdessen die wesentlichen Entscheidungen des Konzepts mit den Konzernen abgestimmt. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund, dass Stadtwerke in Deutschland rund 40 Millionen Bürger mit Energie und vielfältigen Dienstleistungen versorgen, ein Unding.
Dass Bundesländer gegen die Laufzeitverlängerung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, sei daher ein richtiger Schritt. Die Stadtwerke Mainz AG wird gegen die Entscheidung zur Laufzeitverlängerung ein Verfahren vor der EU-Kommission wegen Bevorzugung einzelner Marktteilnehmer einleiten.
Die Forderungen von Stadtwerken und Ländern nach Mitsprache beim Energiekonzept wird bundesweit in ganzseitigen Anzeigen in überregionalen Tageszeitungstiteln flankiert.